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   VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478   

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VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478 (https://dejure.org/2021,8886)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.2021 - 20 NE 21.478 (https://dejure.org/2021,8886)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 2021 - 20 NE 21.478 (https://dejure.org/2021,8886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 80 Abs. 1 S: 2; VwGO § 47 Abs. 6; 12. BayIfSMV § 10 Abs. 3 S. 1; IfSG § 28 Abs. 1, § 28a Abs. 1, § 32 S. 1
    Normenkontrolleilantrag gegen coronabedingte Schließung von Fitnessstudios

  • rewis.io

    Normenkontrollantrag, Untersagung, Anordnung, Wirksamkeit, Hauptsache, Betriebserlaubnis, Vergleich, Verletzung, Verordnungsgeber, Voraussetzungen, Zeitpunkt, Verfahren, Verbreitung, Betrieb, einstweilige Anordnung, Aussicht auf Erfolg, einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    Antrag der Inhaberin eines Studios zur Durchführung von Rehabilitationsbehandlungen und medizinischem Training auf vorläufige Außervollzugesetzung § 10 Abs. 3 Satz 1 der 12. BayIfSMV zur Eindämmung der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schließung eines Studios zur Durchführung von Rehabilitationsbehandlungen und medizinischem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Antrag der Inhaberin eines Studios zur Durchführung von Rehabilitationsbehandlungen und medizinischem Training auf vorläufige Außervollzugesetzung § 10 Abs. 3 Satz 1 der 12. BayIfSMV zur Eindämmung der Corona-Pandemie

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 395; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 106).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478
    Es ist dem Gesetzgeber aber nicht grundsätzlich verwehrt, eigentumsbeschränkende Maßnahmen, die er im öffentlichen Interesse für geboten hält, auch in Härtefällen durchzusetzen, wenn er durch kompensatorische Maßnahmen unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen des Eigentümers vermeidet und schutzwürdigem Vertrauen angemessen Rechnung trägt (vgl. BVerfG, U.v. 6.12.22016 - 1 BvR 2821/11 u.a. - BVerfGE 143, 246 - juris Rn. 258 ff.; B.v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 - juris Rn. 76 ff.).

    Auch Letzteres schützt nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern und keine bloßen Umsatz- und Gewinnchancen; es geht nicht über die Gewährleistung des Art. 12 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfG, U.v. 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. - BVerfGE 143, 246 - juris Rn. 240).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478
    Es ist dem Gesetzgeber aber nicht grundsätzlich verwehrt, eigentumsbeschränkende Maßnahmen, die er im öffentlichen Interesse für geboten hält, auch in Härtefällen durchzusetzen, wenn er durch kompensatorische Maßnahmen unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen des Eigentümers vermeidet und schutzwürdigem Vertrauen angemessen Rechnung trägt (vgl. BVerfG, U.v. 6.12.22016 - 1 BvR 2821/11 u.a. - BVerfGE 143, 246 - juris Rn. 258 ff.; B.v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 - juris Rn. 76 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21

    Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478
    Auch wenn die seit 2. November 2020 anhaltende Betriebsschließung von Fitnessstudios diese wirtschaftlich hart trifft, vermag der Senat gegenwärtig noch keinen Eingriff in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG von einem solchen Ausmaß erkennen, der nur durch einen durch den Gesetzgeber vorab normierten finanziellen Ausgleich verhältnismäßig sein könnte (vgl. auch VGH BW, B.v. 18.2.2021 - 1 S 398/21 - juris Rn. 99 f.).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478
    Die Antragstellerin zeigt bereits nicht auf, inwieweit es die gesetzliche Formulierung des § 28a Abs. 1 Nr. 8 IfSG ("Untersagung oder Beschränkung der Sportausübung") den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht erlauben sollte, sich auf mögliche belastende Maßnahmen einzustellen (vgl. BVerfG, U.v. 19.9.2018 - 2 BvF 1/15 u.a. - BVerfGE 150, 1 - juris Rn. 196 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478
    a) Zu der Frage, ob die angegriffene Untersagung des Betriebs von Sportstätten durch § 10 Abs. 3 Satz 1 12. BayIfSMV auf einer ausreichenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung beruht, insbesondere den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Parlamentsvorbehalt und an das Bestimmtheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG genügt, wird zur Vermeidung von Wiederholungen vollinhaltlich Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 8. Dezember 2020 (20 NE 20.2461 - juris Rn. 22 ff.), wonach gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 28a IfSG jedenfalls im Rahmen des Eilrechtsschutzes keine durchgreifenden Bedenken bestehen.
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478
    Dass der Bundestag hier seinen weiten Gestaltungsspielraum bei der Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflichten gegenüber Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 12.5.2020 - 1 BvR 1027/20 - NVwZ 2020, 1823 - juris Rn. 6) überschritten hätte, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478
    Dadurch hat der Bundestag eine Gefährdungseinschätzung durch die Corona-Pandemie, welche sowohl Gefahrenabwehrelemente als auch Gefahrenprognoseelemente (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 28.6.2004 - 6 C 21.03 - BeckRS 2004, 25030) enthält, zum Ausdruck gebracht, welche grundsätzlich solch einschneidende Maßnahmen voraussichtlich rechtfertigen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 20 NE 20.2698

    Massenentscheidungen des Normgebers in Sachen Covid - Schließung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478
    Hierzu kann zur Begründung vollumfänglich auf die Beschlüsse des Senats zur Ablehnung der vorläufigen Außervollzugsetzung der Untersagung der Sportausübung nach der 11. BayIfSMV vom 25. Februar 2021 (20 NE 21.519 - BeckRS 2021, 3813) und der Untersagung des Betriebs von Sportstätten nach der 11. BayIfSMV vom 18. Dezember 2020 (20 NE 20.2698 - BeckRS 2021, 36150; 20 NE 20.2840 - BeckRS 2020, 36261N.) sowie nach der 12. BayIfSMV vom 12. März 2021 (20 NE 21.539 - BeckRS 2021, 4744) verwiesen werden.
  • VGH Bayern, 12.03.2021 - 20 NE 21.539

    Untersagung des Betriebs eines Ballett-Studios

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 20 NE 21.519

    Kein Eilrechtsschutz gegen die Untersagung des Individualsports und die

  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 20 NE 20.2840

    Corona-Pandemie - Nutzungsuntersagung von Sportstätten (Tanzsport) in Bayern

  • VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1009

    Anspruch auf Coronahilfe (Dezemberhilfe)

    Nichts anderes ergebe sich aus der Entscheidung des BayVGH (B.v. 8.4.2021 - 20 NE 21.478).

    Insoweit weiche das Urteil des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 8.4.2021 - 20 NE 21.478) ab.

  • VG Augsburg, 05.07.2023 - Au 6 K 22.1053

    Dezemberhilfe, fehlende Antragsberechtigung (Betroffenheit), Ungleichbehandlung

    Die Annahme, der Einzelhandel befände sich wegen der pandemiebedingten Beschränkungen in einer existenzbedrohenden Situation, erscheine sehr pauschal und undifferenziert, insbesondere angesichts möglicher Umsatzzuwächse im Online-Handel und der Unterstützung durch die Leistungen nach der Überbrückungshilfe III. Eine staatliche Verpflichtung zum Ausgleich der mit den Lockdown-Beschränkungen verbundenen Grundrechtseingriffe und ihrer wirtschaftlichen Folgen bestehe gerade nicht (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2021 - 20 NE 21.478 und B.v. 21.4.2021 - 20 NE 21.1068).
  • VG Augsburg, 30.11.2022 - Au 6 K 22.304

    Dezemberhilfe, fehlende Antragsberechtigung eines Friseursalons, endgültige

    Dabei sei auch die Frage aufgeworfen worden, ob nicht kontaktintensive Bereiche des Wirtschaftslebens ohnehin durch die Möglichkeit einer Pandemie und darauf antwortende staatliche Infektionsschutzmaßnahmen vorgeprägt seien und damit auch länger andauernde Schutzmaßnahmen (entschädigungslos) hinzunehmen hätten (BayVGH, B.v. 8.4.2021 - 20 NE 21.478 - BeckRS 2021, 7565 Rn. 24; B.v. 21.4.2021 - 20 NE 21.1068 - BeckRS 2021, 8707 Rn. 41).
  • VGH Bayern, 02.06.2021 - 20 NE 21.1382

    Kein vorbeugender Rechtsschutz gegen coronabedingte Betriebsuntersagung von

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit von Betriebsschließungen von Fitnessstudios während der Corona-Pandemie wird ergänzend hingewiesen auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des Senats (zuletzt B.v. 8.4.2021 - 20 NE 21.478 - BeckRS 2021, 7565).
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